Arbeitsrecht | Unternehmenstransaktionen
Arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmenstransaktionen
In enger Abstimmung mit Gesellschafts- und Steuerrechtlern bearbeiten wir die arbeitsrechtlichen Aspekte von Unternehmenstransaktionen. Wir führen für Sie die arbeitsrechtliche "Due Diligence" durch und beraten bereits im Vorfeld einer geplanten Transaktion zu deren arbeitsrechtlichen Auswirkungen und etwaigen Gestaltungsmöglichkeiten. Wir wickeln für Sie Betriebsübergänge gemäß § 613 a BGB ab und unterstützen Sie bei der nachfolgenden Eingliederung der übernommenen Mitarbeiter in die bereits vorhandene Belegschaft.