Arbeitsrecht | Altersversorgung
Gestaltung, Einführung und Änderung von Systemen der betrieblichen Altersversorgung
Die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung ist ein Weg, Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und die Attraktivität bei Bewerbern zu erhöhen. Gleichzeitig aber sind mit der Einführung einer betrieblichen Altersversorgung zum Teil langfristige und Belastungen für das Unternehmen verbunden.
Wir beraten Sie - gern auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerbüro und Vertretern der Versicherungsbranche - bei der Einführung oder Anpassung des für Ihr Unternehmen geeigneten Versorgungswegs unter besonderer Berücksichtigung der steuerlichen und
bilanziellen Auswirkungen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von Treuhandmodellen (CTA-Modellen) oder bei Versorgungslösungen für (Gesellschafter-)Geschäftsführer.
Anbieter von Vorsorgeprodukten oder Vertriebsmitarbeiter beraten wir vor allem im Hinblick auf die steuerlichen und bilanziellen Auswirkungen der ins Auge gefassten Versorgungswege.