Handelsrecht | Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist der zentrale Rechtsbereich einer wirtschaftsrechtlich tätigen Kanzlei. Jede unternehmerisch tätige Person hat fortdauernd die handels- und gesellschaftsrechtlichen Regelungen zu beachten. Mit uns stellen Sie sicher, dass den rechtlichen Anforderungen entsprochen wird. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte haben wir für Sie gesondert unter „Handelsrecht“ (dem Sonderprivatrecht der Kaufleute) und „Gesellschaftsrecht“ (dem Recht der Personen-, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften) dargestellt.